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Steuern / Sonstige 
Mittwoch, 11.03.2026

Neue Grundsteuer „Bundesmodell“: Klage beim Bundesverfassungsgericht anhängig

Der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) und Haus & Grund Deutschland haben mit ihrer gemeinsamen Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesmodell der neuen Grundsteuer eine wichtige Hürde genommen.

Das Bundesverfassungsgericht hat das Berliner Verfahren (Az. II R 3/25), das sich gegen die aus Sicht der Verbände verfassungsrechtlich problematische Ausgestaltung der Reform richtet, unter dem Aktenzeichen 1 BvR 472/26 registriert.

Hintergrund

Mit Urteilen II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25 vom 12.11.2025 hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass er die Vorschriften des Ertragswertverfahrens, die nach dem sog. Bundesmodell in elf Ländern für die Bewertung von Wohnungseigentum als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 herangezogen werden, für verfassungskonform hält.

Geklagt hatten Wohnungseigentümer aus den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Berlin. Die Kläger in dem Verfahren II R 25/24 waren Miteigentümer einer 54 qm umfassenden vermieteten Eigentumswohnung. Die Wohnung befand sich in guter Wohnlage in Köln, im Souterrain eines vor 1949 errichteten Mehrfamilienhauses. Der Klägerin des Verfahrens II R 31/24 gehörte eine im Jahr 1995 erbaute, selbstgenutzte Wohnung mit 70 qm Wohnfläche in einer sächsischen Gemeinde. Der Kläger in dem Verfahren II R 3/25 war Eigentümer einer vermieteten Wohnung mit 58 qm in einem vor 1949 erbauten Mehrfamilienhaus in einfacher Wohngegend in Berlin. Die jeweiligen Finanzämter hatten in allen drei Fällen den jeweiligen Grundsteuerwert zum Stichtag 01.01.2022 auf Basis des Ertragswertverfahrens (vgl. § 249 Abs. 1 Nr. 4, 250 Abs. 2 Nr. 4, §§ 252 Satz 1 des Bewertungsgesetzes) berechnet. Der festgestellte Grundsteuerwert wurde dann der Festsetzung der Grundsteuer ab 01.01.2025 durch die jeweilige Kommune zu Grunde gelegt.

Hinweis

Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen verwenden nicht das sog. Bundesmodell, sondern eigene Ländermodelle. Die am Bundesfinanzhof anhängigen Verfahren gegen Ländermodelle finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzhofs.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.




 

 

 



 

Kontakt

Ternus & Ternus Steuerberatungsgesellschaft mbH

Bahnhofstr. 27, 66740 Saarlouis

Mail: kanzlei@ts-steuern.de

Tel: +49 (0) 68319896 0


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Letzte Änderung: 09.04.2026 © 2026
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